Costa/Enel-Entscheidung

Die Costa/Enel-Entscheidung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 15. Juli 1964, in dem er den absoluten Vorrang des Gemeinschaftsrechts gegenüber den nationalen Rechtsordnungen feststellte. Damit begründete die Entscheidung den so genannten Anwendungsvorrang des Unionsrechts.

Sie baut auf der Van-Gend-&-Loos-Entscheidung vom 5. Februar 1963 auf, in der der EuGH erstmals die Eigenständigkeit und den Vorrang des Rechts der Europäischen Gemeinschaften durch direkte Rechtsprechung deutlich gemacht hatte.


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